1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit AXS-DESIGN.COM, Halskesteig 4, 13629 Berlin, Deutschland (nachfolgend AXS genannt). Abweichende AGB's der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Der Vertragsabschluss kann grundsätzlich auch durch mündliche Form und Zustimmung zwischen AXS und einem Kunden in beiderseitigem Einverständnis zustande kommen.
Die Seite ist an Teilnehmer am deutschen Markt gerichtet; die Parteien wählen darum deutsches Recht. Andere Geschäftsbedingungen erkennt AXS nicht an.
2. Angebot
Meine Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von AXS durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email in Form eines PDF Dokumentes (Bereitstellunsvertrag) angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort nach Erhalt spätestens jedoch nach 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen bin ich berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle zu einem Projekt zugehörigen Materialien und Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von AXS.
6. Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von AXS erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages allein bei AXS. Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die vollen Nutzungs- und Kopierrechte für die erstellten Objekte.
7. Lieferzeit
Liefertermine, bzw. feste Abgabetermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
8. Korrekturen & Abnahme
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werde ich den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er Eigner seiner gelieferten Inhalte ist und Ihm die Nutzungs- und Besitzrechte unterliegen. Zu diesen Inhalten zählen Fotos, Grafiken, Animationen, Filme, Tonelemente, Texte, Logos, etc. AXS haftet nicht für die vom Kunden gelieferten Inhalte und ist zur genaueren Prüfung der wettbewerbsrechtlichen und inhaltlichen Richtigkeit, sowie früherer Rechte Dritter nicht verpflichtet.
AXS übernimmt keine Haftung für die Inhalte der mir zur Verfügung gestellten Materialien. Ich gehe davon aus, dass der Auftraggeber die mir überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
AXS verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. AXS haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet AXS nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich oder telefonisch bei AXS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
AXS ist berechtigt, einen Auftrag nach Vertragsabschluß zurückzuweisen und/oder zu beenden wenn:
Diese Punkte berechtigen den Auftraggeber nicht zur Einstellung seiner Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen.
Bei Projekten und Arbeiten, welche aufgrund der o.g. Punkte unterbrochen und eingestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet 50% der Auftragssumme als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandenen Arbeitsaufwand zu zahlen. Sofern die Arbeiten am Auftrag bereits 50% der vereinbarten Projektarbeitszeit überschritten hat, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der bis dahin entstanden Kosten verpflichtet.
Alle bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung erstellten Projektdaten und -arbeiten werden nach Bezahlung dem Kunden ausgehändigt.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht mich von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an mich – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
11. Datenschutz
Alle mir zur Verfügung gestellten Daten (Kundenverzeichnisse, Geschäftsunterlagen, etc.) werden streng vertraulich behandelt und von mir nur soweit verwendet wie es die Arbeiten an der Projektrealisation erfordern. Kein mir zur Verfügung gestelltes Material wird an Dritte weitergegeben, sofern nicht anders vereinbart oder zur Realisierung des Projektes Außenstehende Kooperationspartner einbezogen werden müssen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand beider Vertragspartner für alle Leistungen – soweit gesetzlich zulässig – ist der Sitz des Unternehmens AXS.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AXS und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.